Rechtsanwältin über Gesetze als Hindernis & Treiber der E-Mobilität

Im Gespräch mit Dr. Franziska Lietz, Rechtsanwältin für Energie- und Umweltrecht

Dr. Franziska Lietz, Rechtsanwältin im Energie- und Umweltrecht, war in dieser Folge des Podcasts zu Gast. Wir haben uns zum Thema Recht und Gesetze rund um die Elektromobilität unterhalten. Wie wir im Gespräch herausarbeiten konnten, haben die rechtlichen Vorgaben zwar in einigen Fällen positive Auswirkungen auf die Elektromobilität, auf der anderen Seite kann aber festgestellt werden, dass die teilweise sehr komplexen Anforderungen den Ausbau der Elektromobilität auch bremsen.

Unser Fazit - verkürzt - vorab: Die Regelungen sind zwar komplex, aber das meiste ist dennoch aktuell bereits – teilweise mit etwas zu viel Aufwand und Kosten – umsetzbar. Um es Privatpersonen, Unternehmen und ihren Mitarbeitern in Zukunft aber noch einfacher zu machen, auf die umweltfreundliche Elektromobilität umzusteigen, ist der Gesetzgeber gefragt, Vereinfachungen zu schaffen, die in der Praxis auch wirklich ankommen.

Für mehr Details in die Folge reinhören. Es lohnt sich. Versprochen!

Shownotes:

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Transcript

  1. Intro:

    Elektroauto News. Der Podcast rund um das Thema Elektromobilität. Mit aktuellen Entwicklungen, Diskussionen, Interviews und vielem mehr.

  2. Sebastian:

    Servus und herzlich willkommen bei einer neuen Folge des elektroauto-news.net Podcast. Ich bin Sebastian und freue mich, dass du diese Woche wieder eingeschaltet hast, wenn wir uns mit dem Thema E-Mobilität beschäftigen. In der aktuellen Folge habe ich mich mit Dr. Franziska Lietz auseinandergesetzt, habe mit ihr gesprochen und wir haben das Thema Recht und Gesetz bei der E-Mobilität als, ja... als Schubmittel oder auch als Bremse sozusagen betrachtet. Nicht nur theoretisch, sondern sehr stark praktisch angehaucht, um da einfach auch ein Gefühl dafür zu bringen, inwiefern Recht und Gesetz die E-Mobilität pushen oder bremsen können. Kann ich auf jeden Fall nur empfehlen, da mal reinzuhören. Und ja, ein wenig mehr über die Themen Dienstwagenladen, Herausforderungen als potenzieller Energielieferant durch Aufstellen einer Ladesäule im eigenen Unternehmen. und so weiter zu werden. Also sehr spannend, sehr interessant, kurzweilig und bin mir ganz sicher, dass du da einiges mitnimmst und auch lernst. Hallo Franziska, vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst, dass wir uns heute ein wenig über das Thema Recht und Rechtssicherheit bei E-Mobilität unterhalten. Vielleicht kannst du dich eingangs kurz unseren Hörer, Hörerinnen vorstellen, dass sie auch wissen, mit wem sie es zu tun haben oder mit wem ich mich hier austausche in der aktuellen Folge.

  3. Franziska Lietz:

    Ja, hallo Sebastian. Vielen Dank, dass ich in deinem Podcast zu Gast sein darf. Ja, mein Name ist Franziska Lietz. Ich bin Rechtsanwältin im Umwelt- und Energierecht und die Elektromobilität ist einer meiner Beratungsschwerpunkte.

  4. Sebastian:

    Also Expertin dafür, wenn es dann um Recht und Gesetze bei dem Thema E-Mobilität geht. Und das ist ja auch ganz praktisch. Recht und Gesetze ebnen uns Wege natürlich, um die E-Mobilität nach vorne zu bringen, können die E-Mobilität allerdings auch behindern und stoppen. Vielleicht kannst du da auch ein wenig was aus deinem Praxisalltag sozusagen ausführen, damit wir da einfach einen Einblick bekommen, inwiefern Recht und Gesetz Auswirkungen auf die E-Mobilität, Verbreitung der E-Mobilität haben.

  5. Franziska Lietz:

    Ja, also ganz allgemein kann man sagen, ich habe natürlich vor allen Dingen Unternehmen beraten, wo es dann eben darum ging, ob das Unternehmen sich eine Ladesäule oder Elektrofahrzeuge für den eigenen Flugpark anschafft oder Elektrofahrzeuge für die Mitarbeiter. Dann ging es natürlich auch gleich ins Thema rein, was kann der Mitarbeiter mit diesem Elektrofahrzeug so machen. Und in allen Fällen stellen sich eben diverse Schwierigkeiten, die eben damit zu tun haben, dass rechtliche Anforderungen anknüpfen an das Fahren oder das Nutzen von Elektrofahrzeugen. Und sehr viele davon knüpfen eben vor allen Dingen daran an, dass darin Strom verbraucht wird, weil wir in Deutschland eben ein enges Geflecht von rechtlichen Regeln haben für den Verbrauch von Strom und für die Abgabe von Strom an Dritte. Da werden wir wahrscheinlich nachher noch ein bisschen genauer drauf kommen. Aber das ist eben gar nicht so einfach für Unternehmen, sich da an die ganzen Meldepflichten zu halten, alles mess- und eichrechtskonform abzubilden. Und das stellt eben aus Sicht der vielen Industrieunternehmen, die ich bereits beraten habe, ein wesentliches Hemmnis dar für die Elektromobilität.

  6. Sebastian:

    Das heißt, in deinem Praxisalltag ist es dann quasi so, dass ein Unternehmen XYZ bei dir ankommt, sagt, wir spielen mit dem Gedanken, E-Mobilität bei uns in das Unternehmen reinzubringen und du gehst dann quasi dorthin und klopfst das Ganze ab und schaust, wie sind die Gegebenheiten dort vor Ort und worauf gilt es für das Unternehmen dann auch schlussendlich zu achten, wenn man jetzt zum einen beispielsweise nur den Fuhrpark aufbauen möchte oder dann eben auch Mitarbeitern entsprechende Fahrzeuge zur Verfügung stellen mag.

  7. Franziska Lietz:

    Genau, das ist natürlich der Idealfall, dass man kommt, bevor man angefangen hat. Der weniger ideale Fall ist, das Unternehmen hat schon alles Mögliche angeschafft und aufgebaut und präsentiert einem dann eine halbfertige Lösung und dann muss man eben gucken, an welcher Ecke muss noch ein bisschen nachgebessert werden. Also am schönsten ist natürlich, wenn man wirklich bei Null mit dabei ist. Ansonsten ist das eben genau der Beratungsfall, dass das Unternehmen kommt. Ich habe mir inzwischen schon einen ganzen Fragenkatalog quasi vorbereitet, den das Unternehmen dann ausfüllen kann. Also zum Beispiel, wer betreibt die Ladesäule? Ist das Unternehmen selbst ein Dritter? Wer lädt? Nur Fuhrpark, Mitarbeiter, Öffentlichkeit? Wo steht die Ladesäule? Soll endgeltlich geladen werden und so weiter. Das ist dann immer so mein Fragenkatalog. Den können die dann vor dem gemeinsamen Workshop ausfüllen. Dann weiß ich schon mal Bescheid, was da passiert. Genau, und dann gehen wir das Rechtsthema für Rechtsthema durch und haben am Ende dann ein schönes, rundes, energierechtliches Bild, ob das alles so in Ordnung ist oder ob es eben noch To-Dos gibt.

  8. Sebastian:

    Und diese To-Dos, da gibt es dann quasi auch Lösungen oder Wege an die Hand, wie die Unternehmen das dann umsetzen können, damit sie dann eben auch rechtskonform E-Mobilität im Unternehmen nutzen können.

  9. Franziska Lietz:

    Genau, also jetzt mal so als Beispiel, wenn man sagt, okay, die haben da jetzt eine Ladesäule, die ist jetzt eigentlich nach Ladesäulenverordnung öffentlich zugänglich zum Beispiel, dann würde man natürlich einmal sagen, okay, die Rechtspflichten, die daraus folgen, werden eigentlich die folgenden, das müssen sie entweder umsetzen oder sie müssen eben indem sie dafür sorgen, dass die Ladesäule nicht mehr öffentlich zugänglich ist und dafür haben sie die und die Optionen. Also da kann man schon immer sehr viele Möglichkeiten aufzeigen. Es ist jetzt nicht so, dass es am Ende dabei bleibt, dass ich sagen muss, Pech gehabt. Deswegen ich es auch immer ein bisschen schade finde, dass man das Recht so stark als Hemmnis sieht im Übrigen, weil man eben tatsächlich jedes Problem auch in irgendeiner Form beheben kann. Es ist nur manchmal aufwendig und manchmal eben auch vielleicht teuer.

  10. Sebastian:

    Okay, aber das sind ja natürlich gerade die Knackpunkte, die man als Unternehmen dann eigentlich nicht haben will. Teuer und schwierig sozusagen zu lösen, möchte man sich ja einsparen. Aber deswegen wird es wahrscheinlich auch besser sein, dass man dich von Anfang an mit einbezieht bei so einer Geschichte und dann nicht erst hinterherkommt, sage ich mal, wenn man schon die Hälfte stehen hat und du dann da Ordnung schaffen musst sozusagen.

  11. Franziska Lietz:

    Genau, also das ist eben auch so, wie ich es mir wünsche. Bei Null kann man eben noch alle Weichen richtig stellen, wenn eben die Ladesäule schon irgendwo steht oder eine nicht mess- und eichrechtskonforme Ladesäule fröhlich eingesetzt wird, um Drittfahrzeuge zu laden und man eben gucken muss, okay, rüsten wir da einen Zähler nach und so weiter. Das ist dann immer für das Unternehmen mit einem größeren Aufwand verbunden, als von vornherein eben gleich das Richtige dann einzukaufen zum Beispiel.

  12. Sebastian:

    Okay, das fängt mit einfachen Dingen an, das hatten wir im Vorgespräch, das E-Auto laden lassen sozusagen, dass ich da ja dann nicht nur meinen Mitarbeitern die Möglichkeit gebe, zu sagen, gut, hier, ich unterstütze dich oder ich finde es gut, dass du E-Mobilität vorantreibst, du darfst dein E-Auto hier laden. Da gibt es ja dann auch Fallstricke zu beachten, Stichwort Energielieferant dann sozusagen, wo man auf einmal eine ganz andere Rolle dann als Unternehmen nochmal einnimmt und sich dementsprechend auch positionieren muss.

  13. Franziska Lietz:

    Genau, also das Energierecht hat, ja, fangen wir damit an, dass wir eben einen Strompreis zahlen. Der Strompreis ist eben nicht einfach nur der Wert des Stroms oder der Börsenpreis, sondern wir haben da drauf eben diese ganzen vom Gesetz vorgegebenen Belastungen, EEG-Umlage, Stromsteuer, Netzentgelte. Und so weiter. Und diese ganzen Belastungen, die funktionieren so, dass die immer der letzte Lieferant zahlt oder in den allermeisten Fällen, sagen wir mal, um es ein bisschen pauschaler zu machen. Also zum Beispiel bei der EEG-Umlage und der Stromsteuer ist es so, dass immer der, der den Letztverbraucher beliefert, die Abgabe zahlt. Das heißt, wenn man zu Hause in seiner Privatwohnung Strom hat und wird von einem Energielieferanten beliefert, dann zahlt der die EEG-Umlage für den Strom, den man selbst verbraucht. Das klingt jetzt erstmal schön einfach, dass es eben jetzt der letzte vor dem Letztverbraucher ist. Wenn man aber den Strom weiter liefert, also wenn ich jetzt mir auf meinem Unternehmensgrundstück oder nehmen wir an, ich habe eine eigene Anwaltskanzlei und da stelle ich eine Ladesäule hin, da lasse ich Dritte laden, dann kriege ich zwar von meinem Lieferanten den Strom, verbrauche ihn aber nicht selbst, sondern gebe ihn weiter an den Nutzer des Fahrzeuges. Das heißt, ich bin selber der Letzte, der den Strom an den Letztverbraucher liefert. Und eigentlich, zum Beispiel nach dem EEG, aber auch nach dem Stromsteuerrecht, sind dann diese ganzen Lieferantenpflichten plötzlich bei mir. Das wird vielfach übersehen, wird auch jetzt von Behörden nicht nennenswert verfolgt, jedenfalls wenn es in einem kleinen Umfang, jetzt wie bei der kleinen Anwaltskanzlei passiert, da guckt aktuell jedenfalls noch keiner nach. Aber wenn das ein großes Industrieunternehmen macht, dann kann das schon auch für die Behörden interessant sein, wer da wie wem Strom liefert und diese ganzen Belastungen abführt. Das ist so ein bisschen dieses Thema. Man wird Energielieferant, wenn man Strom an Dritte abgibt.

  14. Sebastian:

    Okay. Und so wie du gesagt hast, halt mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Ich habe also nicht nur das Recht, meinen Mitarbeiter sein E-Auto laden zu lassen, sondern ich habe dann auch die Pflicht, jetzt mehr oder weniger nachverfolgt aktuell, diese Lieferantenpflichten dann zu erfüllen. Was wäre das denn jetzt, wenn ich sage, wir gehen jetzt mal von einer größeren Anwaltskanzlei aus, wo ich halt nicht nur eine Ladesäule habe, sondern ich habe vielleicht fünf, sechs dort stehen und lasse meine Mitarbeiter vielleicht auch noch... Kunden sozusagen, Klienten auch ihre E-Autos oder Plug-in-Hybride laden? Was wären denn so typische Pflichten und was für ein Mehraufwand ist damit zu rechnen für mich im Alltag dann sozusagen?

  15. Franziska Lietz:

    Ja, also so schlimm ist das gar nicht. Möchte ich jetzt auch immer nochmal sagen, weil ich möchte nicht, dass man immer denkt, die Juristen sind jetzt die Angstmacher und die machen die Elektromobilität gut. Deswegen der erste Satz immer, so schlimm ist das gar nicht. Im Prinzip hat man die Pflicht als Lieferant nach dem EEG, muss man Meldepflichten erfüllen nach 74 EEG und quasi mitteilen, ich bin Lieferant und die Mengen habe ich geliefert und das teilt man dem Übertragungsnetzbetreiber mit. Warum dem? Weil der eben die EEG-Umlage berechnet und veranschlagt und guckt eben, welche Menge ist wo hingegangen und wie mit EEG-Umlage belastet. Der muss das also wissen. Also man meldet die Mengen an den Übertragungsnetzbetreiber und man führt eigentlich selbst auch die EEG-Umlage ab. Das ist natürlich jetzt, je kleiner auch das Unternehmen ist, ja in der Praxis total aufwendig, weil man eben sich da in diese Portale reinfuchsen muss und eben gucken muss, wie mache ich das, wann muss ich welche Meldung abgeben und so weiter. Deswegen gibt uns das EEG auch die Möglichkeit, dass man das auf seinen Vorlieferanten quasi ablehnt. Das heißt, man kann mit seinem Vorlieferanten vereinbaren, also der Hauptlieferant quasi, weil man selber ist ja nur der Weiterlieferant für diese Mengen, dass der alle Pflichten übernimmt, weil der dann quasi so tut, als würde einfach alles vom Standardunternehmen, vom Hauptlieferanten verbraucht werden und der macht dann die Meldepflichten, führt die EEG-Umlage ab für alles, was da reingeht, egal, ob das jetzt noch weitergeliefert wird oder nicht. Dann kann man eine sogenannte Lieferantenvereinbarung abschließen, das nennt sich Zahlung auf fremde Schuld, ist so ein bisschen so, als würden Sie für Ihren Nachbarn die Miete zahlen oder so ähnlich, also dass man sagt, der Vorlieferant übernimmt alle Pflichten, des Standortunternehmens, also dieser Anwaltskanzlei von mir aus und gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber. Das einzig Wichtige, was man da bedenken muss, ist, dass man diese Vereinbarung dem Übertragungsnetzbetreiber bekannt macht, damit der weiß, ja, das wird alles vom Vorlieferanten übernommen, hat damit nichts zu tun. Das Ergebnis ist natürlich das Gleiche, nur man erspart sich eben viel Aufwand und ja, umgeht so ein bisschen diese vom Gesetz eigentlich vorgesehene strikte Beziehung auf diesen letzten Lieferanten, die eben gerade bei kleinen Gewerbetreibenden oder nehmen wir einen Hausbesitzer, der eine Einliegerwohnung hat und so weiter, einfach völlig überzogen sind natürlich vom Aufwand her. Also man kann sich das vereinfachen, man muss eben die Vereinbarung, Lieferantenvereinbarung, Zahlung auf fremde Schuld einmal vereinbaren und dem Übertragungsnetzbetreiber zur Kenntnis geben und hat man das erledigt.

  16. Sebastian:

    Das hört sich an, als ob das der gangbarste Weg ist oder der einfachste Weg, wenn man den angeht. Muss man aber natürlich erst mal auf dem Schirm haben, dass man das Ganze dann sozusagen auch der vorherigen Stelle wieder abladen kann.

  17. Franziska Lietz:

    Genau, also bei kleinen Unternehmen wird da von den Behörden aktuell nicht geguckt. Also man ist, wenn man es einfach macht, ohne diese Vereinbarung abzuschließen, natürlich nicht ganz rechtskonform. Ich habe aber noch von keinem Fall gehört, wo das verfolgt wurde. Aber bei großen Industrieunternehmen wird da tatsächlich genau hingeguckt. Also die sind dann schon beraten, das alles schön glatt zu ziehen an der Stelle.

  18. Sebastian:

    Ja gut, da geht es ja auch um ganz andere Maßstäbe dann auf einmal auch da. kann ich das auch nachvollziehen, dass man da erstmals Behörde sozusagen die Energie dort reinsteckt, das nachverfolgt, als wenn ich da jetzt von einer Anwaltskanzlei oder einem Studio mit einer Ladesäule sozusagen spreche, als wenn ich da von der BASF rede, die da vielleicht 50 Ladesäulen an ihrem Standort dann sozusagen anbietet.

  19. Franziska Lietz:

    Genau. Und vor allen Dingen diese großen Industrieunternehmen, das muss man ja vielleicht auch noch mal sich bewusst machen, die nutzen ja auch noch umfangreiche Privilegierungen im Energierecht. Das heißt, sie kriegen dann zum Beispiel die besondere Ausgleichsregelung, also weil sie besonders viel Strom beziehen über einer Gigawattstunde und das auch ein besonderes Verhältnis zur Brutto-Wertschöpfung hat, das quasi dazu führen könnte, das Unternehmen droht, ins Ausland abzuwandern, wird denen die EEG-Umlage reduziert. Und das geht natürlich nur auf Selbstverbräuche und dann müssen sie immer Drittmengen ganz besonders genau abgrenzen. Und auch da sind natürlich fremde Elektroautos ein Riesenproblem. Genauso bei Stromsteuerentlastungen, reduzierten Netzentgelten und so weiter. Immer muss geguckt werden, was ist eigener Verbrauch? Den kann ich privilegieren. Was ist Drittverbrauch? Zum Beispiel fremde Elektrofahrzeuge. Die muss ich mess- und einrichtungskonform abgrenzen. Und ja, deswegen wird da eben ganz genau hingeguckt, ob das privilegte Unternehmen überhaupt für eine bestimmte Strommenge zusteht und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Und deswegen ist es bei großen Unternehmen wirklich ein riesen, riesen Thema, Und bei der kleinen Anwaltskanzlei halt eigentlich gar nicht.

  20. Sebastian:

    Ja, vielen Dank. Ich glaube, das macht es jetzt auch nochmal greifbarer, dass diese Privilegierung, dass man darauf eben achten muss sozusagen, weil das die Besonderheit ist dann, wenn man über so eine Größe dann sprechen. Jetzt hatten wir das Thema EEG-Umlage schon des Öfteren angeschnitten. Vielleicht machst du unseren Zuhörer, Zuhörerin, gerade nochmal kurz erläutern, worum es sich dabei handelt, was man darunter versteht, dass wir da einfach auch alle die gleiche Basis sozusagen haben.

  21. Franziska Lietz:

    Genau, die EEG-Umlage, die zahlen wir auf jede Kilowattstunde Strom, die wir verbrauchen. Jetzt mal die Privilegierung, die ich gerade angesprochen habe, ausgenommen. Aber wenn wir zu Hause das Licht anmachen und da eine Kilowattstunde Strom verbrauchen, dann zahlen wir auf diese Kilowattstunde 6,5 Cent EEG-Umlage in diesem Jahr, die eben einfach anfällt, weil der Strom verbraucht wird. Diese EEG-Umlage hat den Zweck, die erneuerbaren Energien zu finanzieren. Das heißt... Wenn ich jetzt eine PV-Anlage oder ein Windrad habe, dann kriege ich ja eine EEG-Förderung, eine Einfallsvergütung oder eine Marktprämie, je nachdem, in welchem Förderregime ich bin. Aber das wird aus dem Topf der EEG-Umlage finanziert. Also das Windrad speist ein, der Anschlussnetzbetreiber zahlt dem Windradbetreiber die EEG-Förderung. Dann holt er sich die wieder vom Übertragungsnetzbetreiber, also der höchsten Netzebene. Und die Übertragungsnetzbetreiber, das muss man sich jetzt ein bisschen vorstellen, das sind ja vier große Übertragungsnetzbetreiber und es kann jetzt ja natürlich nicht sein, dass die... in unterschiedlichem Maße die Belastung tragen, weil in dem einen Netzgebiet eben ganz viele Windenergieanlagen sind, im anderen nicht. Das heißt, die haben für die EEG-Umlage quasi nochmal so einen großen Topf. Da wird das nochmal durchgerührt und da wird dann für alle eine einheitliche EEG-Umlage draus entwickelt. Und diese EEG-Umlage wird dann wieder runtergebrochen und bei allen Lieferanten, allen Letztlieferanten hatten wir ja schon, dann veranschlagt für jede Kilowattstunde Strom, die an allen Letztverbraucher gegangen ist. Das sind sozusagen die gesetzlichen vier Stufen der EEG-Umlage. Und die fünfte Stufe, die steht nicht im Gesetz, sondern die basiert allein auf dem Vertrag, den wir mit unseren Lieferanten haben. Also wenn ich jetzt mit meinem Stadtwerk vor Ort einen Vertrag schließe, dass die mir Strom liefern, dann steht da drin, der Strompreis versteht sich zuzüglich aller gesetzlichen Abgaben und Umlagen, wie zum Beispiel EEG-Umlage und so weiter. Das heißt, die können die EEG-Umlage an mich als Verbraucher weitergeben. Sie müssten es nicht, aber sie machen es natürlich. weil sie ja selbst die EEG-Umlage eben für den an Milch abgegebenen Strom dann abführen. Ja, also letzte Stufe ist sozusagen vertraglich und dann damit landet es beim Letztverbraucher. Also so finanzieren quasi die Letztverbraucher die erneuerbaren Energien. Und ja, das Laden eines Elektrofahrzeugs ist eben genauso Letztverbrauch, wie wenn ich zu Hause eine Glühbirne anschalte oder den Toaster anmache und so weiter. Deswegen fällt da halt immer die EEG-Umlage an.

  22. Sebastian:

    Dann vielen Dank für die Erläuterung, auch wie sich das dann sozusagen herabstuft bis zum Endverbraucher hin. Das heißt aber, wenn wir jetzt da die Verbindung nochmal ziehen, wo du gesagt hast, dass große Unternehmen, die eine gewisse Menge an Strom pro Jahr abnehmen, dort Nachlässe erhalten, dass die ja dann automatisch eigentlich weniger oder sehr wenig zu dem Aufbau erneuerbarer Energien dann beitragen.

  23. Franziska Lietz:

    Ja, das ist jetzt natürlich ein gesellschaftlich, politisch immer wieder diskutiertes Thema. Warum gibt man großen Energieverbrauchern dann eben auch noch einen Rabatt? Das möchte ich jetzt gar nicht rechtfertigen. Also das ist eine politische Entscheidung, dass man das tut, weil man eben sagt, okay, so ein Unternehmen, das hat eben Stromkosten in Millionenhöhe und durch dieses Privileg sparen die natürlich dann auch vielleicht in Extremfällen 30 Millionen Euro oder sowas. Und die müssen natürlich alle anderen zusammen dann finanzieren. Die Begründung dafür ist im Prinzip, dass man sagt, das Unternehmen würde eben ansonsten in ein anderes Land abwandern, wo der Strompreis günstiger ist, wo vielleicht auch noch andere Umweltstandards niedriger sind. Das wäre also quasi dann so ein Umweltstandards-Dumping, was dann passieren würde. Mhm. Und eben da wird natürlich auch der Verlust von Arbeitsplätzen, Gewerbesteuer und so weiter einbezogen, wenn so ein riesiges Unternehmen dann einfach mal die Fliege macht. Das ist so ein bisschen der Hintergrund, aber das Ganze wird natürlich aktuell auch sehr kontrovers diskutiert, auch auf EU-Ebene zum Beispiel unter dem Stichwort fossile Subventionen. Was heißt fossile Subventionen? Wenn dieser Rabatt auf die EEG-Umlage gegeben wird, wird ja sozusagen auch Graustrom, Und das wird von der EU zum Beispiel ganz kritisch gesehen, weil die sagen, nee, eigentlich sollte man in Zukunft langfristig nur noch Unternehmen solche Privilegien gewähren, wenn das wirklich definitiv Grünstrom ist. Also da ist zu erwarten, dass sich da auch in den nächsten Jahren sicherlich noch viel ändert und so eine pauschale Vergünstigung auf Graustrom vielleicht auch nicht mehr eine so lange Haltbarkeit hat. Also um das ein bisschen einzuordnen.

  24. Sebastian:

    Das hört sich doch schon mal gut an, dass die Politik da auch schon dran ist und dass man dann sagt, okay, auf der einen Seite müssen oder sollten wir die Unternehmen unterstützen, dass die eben auch den Wirtschaftsstandort beibehalten, dass die auch hierbleiben und die Arbeitsplätze sicherstellen, aber zum anderen dann trotzdem den Blick auf den Klimawandel sozusagen und dann eher sagen, okay, wenn Vergünstigung, dann eher in Richtung Grünstrom und nicht Graustrom, der dann eher nachteilig ist. Also von daher ist das ja, glaube ich, schon die richtige Richtung, die da eingeschlagen wird.

  25. Franziska Lietz:

    würde da gerne noch einen Punkt ergänzen, einfach nur, damit wir es hier nicht außen vor lassen. Die EEG-Umlage ist ja auch für sich genommen bereits so ein bisschen als Auslaufmodell eingestuft worden. Wir haben jetzt ja neu den CO2-Preis, den wir alle merken, wenn wir mal an der Diesel-Zapfsäule auf den Preis gucken oder vielleicht auch eine Öl- oder Erdgasheizung haben. Da wird es ja jetzt merklich teurer und der CO2-Preis soll ja als Klima Lenkungsinstrument, im Prinzip die EEG-Umlage ablösen. Und die EEG-Umlage, die fällt eben ja auf jede Kilowattstunde Strom an, egal wo die herkommt, aus Grünstrom, Graustrom, was weiß ich wo, selbst erzeugten Strom, die fällt erstmal immer an. Und dieser CO2-Preis, der setzt ja an dem Energieträger an. Das heißt, der setzt da an, wenn das Gaskraftwerk Gas verbrennt, dann wird der CO2-Preis fällig. Und dann ist logischerweise der Strom, der hinten rauskommt, auch teurer. wohingegen eine Kilowattstunde Strom, die aus einem Windpark kommt, ist damit nicht belastet und die wird dann eben im Wettbewerb, steht die besser da. Oder eben das Dieselfahrzeug zu betanken, wird langfristig auch immer teurer, wohingegen, wenn man sein E-Fahrzeug mit Grünstrom betankt, dann hat man den CO2-Preis eben auch nicht. Wenn man es mit Graustrom betankt, ist der CO2-Preis dann mittelbar drin, zum Beispiel Strom aus dem Gaskraftwerk, aus dem Kohlekraftwerk hat den dann eben auch, Und das soll eben als Lenkungsinstrument wirkungsvoller dahin lenken, dass man eben verstärkt eben Grünstrom auch nutzt. Und die EEG-Umlage wird jetzt abgeschmolzen, die ist dieses Jahr schon bei 6,5 Cent eingefroren und die wird in den nächsten Jahren sinken, während das Aufkommen eben über den CO2-Preis getragen wird.

  26. Sebastian:

    Also vielen Dank auch nochmal für diese Erläuterung, auch die Darstellung, die greifbare sozusagen, allein das Beispiel, dass man sagt, okay, ansetzen oder CO2-Preis setzt am Energieträger an, Strom aus Gaskraftwerken wird eben teurer, aus Windkraft günstiger, auch die Auswirkung dann auf die E-Mobilitätsfahrer oder E-Autofahrer dann sozusagen, das macht das Ganze dann doch nochmal greifbarer und macht es aber auch für die Industrie dann, ich sage mal nachvollziehbarer sozusagen, dann haben wir da ja doch das bessere Lenkungsinstrument damit gefunden, als jetzt eben mit der EEG-Umlage, so jetzt von einem Laien wie mir gesprochen.

  27. Franziska Lietz:

    Genau, also das wird sich natürlich zeigen, wie gut das Lenkungsinstrument funktioniert. Bei jeder Lenkung gibt es ja auch dann mal so Fehlimpulse. Das wird sich dann mit der Zeit zeigen. Aber also auch aus meiner Sicht ist das zumindest positiv für die Elektromobilität auf jeden Fall, weil durch die steigenden Elektromobilität Für fossile Kraftstoffe wird es auf jeden Fall interessanter, auch eben wirtschaftlich interessanter, sich mit Elektromobilität zu befassen als Unternehmen und als Privatperson.

  28. Sebastian:

    Ja, definitiv. Also sieht man ja an dem Beispiel ganz gut. Jetzt würde ich gerne auch tatsächlich noch ein Stück mehr in die Praxis reingehen. Wir hatten ja jetzt vorhin gesagt, okay, wir haben das Problem oder die Herausforderung, dass Unternehmen dann zu Energielieferanten werden können mit eben all diesen Rechten und Pflichten, die daraus folgen. Ich denke, am greifbarsten wird es bei dem Thema Dienstwagenladen. Beim Arbeitgeber. Vielleicht kannst du da auch einfach mal aus deiner Erfahrung aufzeigen, was denn da für potenzielle Fallstricke sind oder worauf man denn achten muss sozusagen als Unternehmen, auch als E-Auto-Fahrer dann oder Dienstwagenfahrer in diesem Sinne, dass man da wenigst oder möglichst wenig Ärger damit mit der ganzen Geschichte hat, weil man ja eigentlich was Gutes tun will.

  29. Franziska Lietz:

    Genau, also da gibt es gleich mehrere Aspekte. Wir hatten ja gerade dieses Thema mit Energielieferern und E-Geolage, da fange ich mal an. Wenn ein Unternehmen eine Ladesäule auf dem Gelände hat und dort kommt jetzt Dienstwagen dran, dann kann man sich ja erstmal fragen, ist das denn jetzt eine Drittmenge oder eine eigene Menge? Also müsste ich die jetzt selber Meld- und EEG-Umlage abführen? Müsste ich die rausnehmen, wenn ich ein schönes EEG-Umlage-Privileg, zum Beispiel eine besondere Ausgleichsregelung habe oder ein Stromsteuer-Privileg, müsste ich das rausnehmen, weil es keine eigene Menge ist? Und das ist beim Dienstwagen total schwierig zu beurteilen. Wir bleiben mal beim EEG, weil der Stromsteuer ist nochmal ein bisschen anders. Beim EEG gibt es drei Kriterien. Wann ist es ein eigener Verbrauch oder wann bin ich Betreiber der Verbrauchseinrichtung? Das bin ich nämlich dann, wenn ich die tatsächliche Sachherrschaft über die Verbrauchseinrichtung habe, die Fahrweise eigenverantwortlich bestimme und das wirtschaftliche Risiko trage. Und das ist bei einem Dienstwagen ganz, ganz ungünstig, denn in der Regel ist es so, der Dienstwagen... wird vom Unternehmen gekauft, geleast, was auch immer. Also das Unternehmen steckt das wirtschaftliche Risiko, aber der Mitarbeiter darf eben auch ganz oft damit rumfahren. Wenn es jetzt, also nach eigenem Dünken, wenn jetzt natürlich ein reines Poolfahrzeug ist, was nur für berufliche Fahrten eingesetzt wird, dann ist das Definitiv ein Verbrauch des Unternehmens. Dann braucht man sich über eine Drittmenge und diese ganze Thematik Energielieferant keine Sorgen zu machen. Das ist einfach ganz normaler Verbrauch. Aber sobald der Mitarbeiter damit jetzt, sage ich mal, auch mal zum Aldi fährt, privat oder in Urlaub oder wo auch immer hin, dann hat der ja die Sachherrschaft und die eigenverantwortliche Bestimmung über die Fahrweise, zumindest phasenweise. Und das Energierecht, das natürlich schon ein bisschen älter ist und sich da jetzt nicht in erster Linie Gedanken über Elektrofahrzeuge gemacht hat, Ich würde dann sagen, dann sind die beiden, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gemeinsame Betreiber des Fahrzeuges und damit gemeinsame Verbraucher des Stroms. Und das reicht schon, damit man eine Lieferung hat an so eine Betreibergemeinschaft des Fahrzeuges. Das ist natürlich extrem ungünstig. Das hat auch die Bundesnetzagentur, also die, ja, sage ich mal, zuständige Behörde für diese ganzen EEG-Themen, erkannt und hat in ihrem Hinweis zum Messen und Schätzen vom 8. Oktober letzten Jahres eine sogenannte, oder wir nennen es mal Haltertheorie veröffentlicht, die sozusagen diese Ja, diese Regelung so ein bisschen umkippt, dass das immer gemeinsamer Betrieb ist von Unternehmen und Verbraucher. Und die haben gesagt, wie im Straßenverkehrsrecht, da steht ja auch immer der Halter in erster Linie, sage ich mal in der Schusslinie bei einem Unfall oder so, muss immer der Halter haften. Ja. Das ist doch hier auch so machen, der Halter soll der Verbraucher sein, weil es in vielen Konstellationen eben ganz unklar ist, wer benutzt das jetzt wie und sind es vielleicht noch mehr als zwei, vielleicht ja auch noch der Leasinggeber oder sonst was, weil der eben auch einen Teil des wirtschaftlichen Risikos übernimmt. Da kommt man ja, ja, also da sollte man doch besser auf den Halter abstellen. Und das ist auch eigentlich ziemlich gut oder eine gute Idee, aber die BNSA sagt eben, nur im Regelfall soll auf den Halter abgestellt werden. Und dann fragt man sich natürlich immer, was ist denn jetzt der Regelfall? Weil wenn ich jetzt damit irgendwie 99 Prozent der Zeit privat fahre und nur ein Prozent der Zeit beruflich, ist das ja vielleicht kein Regelfall mehr. Deswegen sage ich Unternehmen immer, die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde. Da wird sich Kein Netzbetreiber wahrscheinlich entgegenstellen, aber wenn das ein Gericht zu entscheiden hat, kann das Gericht auch anhand des Gesetzes eine ganz andere Lösung finden. Also das ist nicht rechtssicher. Und gerade wenn man eben bei der besonderen Ausgleichsregelung eben, wenn es um Millionenbeträge geht, dass man seine Drittmengen richtig abgrenzt, würde ich die Ladesäule lieber ganz abgrenzen, weil die dann eben nur ein kleiner Punkt ist. Aber für so ein kleines Unternehmen, was keine Privilegien hat, kann man sagen, okay, Haltertheorie, alle Fahrzeuge, die vom also die der Arbeitgeber betreibt, die kann man mit dieser schriftlichen Auffassung der BNSA guten Gewissens als eigene Mengen sehen und dann hat man dieses Lieferantenthema eben nicht. So, das ist die Seite jetzt beim Unternehmen und die andere Seite ist eben beim Mitarbeiter selbst. Wenn der das Fahrzeug jetzt zu Hause lädt, nehmen wir mal an, das ist mit der Haltertheorie alles so in Ordnung. Das heißt, man sagt, das Fahrzeug betreibt jetzt als Halter einfach der Arbeitgeber. Da hat man aber zu Hause natürlich das umgekehrte Problem. Wenn ich jetzt zu Hause ein Fahrzeug eines Dritten lade, habe ich theoretisch, bin ich selber auch wieder Energielieferant und müsste diese ganzen Pflichten erfüllen. Da guckt auch heute keine Behörde drauf. Das heißt, es wird einfach, das passiert einfach, ist aber im Prinzip auch nicht ganz rechtskonform, weil ich eigentlich dann wieder melden müsste, ich beliefere einen Dritten und das und das sind die Mengen und so weiter. Also schwierig. Wie gesagt, da guckt keiner drauf. aber es gibt natürlich auch bei den Privaten dann noch ja, wildere Konstellationen, die dann tatsächlich auch da schwierig werden können. Zum Beispiel, du hast das, glaube ich, ganz am Anfang mal erwähnt, wenn man eine PV-Anlage hat.

  30. Sebastian:

    Genau.

  31. Franziska Lietz:

    Da ist dann wirklich, genau, Entschuldigung.

  32. Sebastian:

    Nee, nee, alles gut. Genau das hatte ich erwähnt. Das wäre jetzt auch so mein Beispiel gewesen, wo ich nachgefragt hätte. Das ist ja die Besonderheit, dass dann auch viele, die ein E-Auto fahren und über ein Eigenheim verfügen, dann in der Regel auch versuchen, da eine PV-Anlage draufzusetzen oder vielleicht eine schon haben, wo sie vom eigenen Strom dann sozusagen profitieren. Aber mir wurde jetzt schon klar im Laufe des Gesprächs, dass das zwar schön ist, da das Auto mit eigenem Strom zu laden, dass es aber doch zu der einen oder anderen Herausforderung sozusagen von rechtlicher Natur führen kann. Aber kannst du gerne mal ausführen?

  33. Franziska Lietz:

    Ja, also die PV-Anlage, das ist eben, ich hatte ja schon mal Privilegien angesprochen. Die Privilegien, die ich jetzt bis jetzt genannt habe, beziehen sich alle vor allen Dingen auf den großen Verbrauch von Industrieunternehmen. Aber es gibt eben auch Privilegien, die daraus folgen, dass man, eine eigene Stromerzeugung hat. Das läuft unter dem Begriff Eigenerzeugung oder Eigenversorgung. Und wenn, grob gesagt, wenn die Anlagen älter sind als vor August 2014, zahlt man eben gar keine EEG-Umlage in vielen Fällen. Und wenn die jünger sind als August 2014, dann zahlt man bei erneuerbaren Energien oder KWK 40 Prozent. Also auch nochmal eine nennenswerte Reduktion. Das haben wir übrigens auch im Industriekontext. Auch bei Industriekraftwerken, KWK-Kraftwerken werden diese Privilegien genutzt. Da stellt sich das Problem auch. Aber eben auch bei der kleinen privaten PV-Anlage. Die ist nämlich auch von der EG-Umlage befreit. Manchmal ist es sogar noch eine sogenannte Kleinanlage. Das gibt es 10 kW, die dann wirklich vollkommen befreit ist, egal wie alt oder neu sie ist. Weil man eben sagt, also die Regelung gibt es eben, weil man sagt, die Leute, die jetzt einfach ein Eigenheim haben, machen eine PV drauf. Die sollen jetzt auch nicht mit irgendwelchen großen Meldepflichten und so weiter belastet werden, sondern die sind einfach von der EEG-Umlage für den Verbrauch des selbst erzeugten Stroms befreit. Das ist auch schön und gut gedacht, damit man es eben möglichst einfach macht, sich sowas zu installieren und nicht so viel bürokratischen Aufwand hat. Aber die Befreiung gilt nur für eigene Verbräuche. Also nur der Eigenverbrauch ist von der EEG-Umlage befreit. Wenn ich jetzt Strom aus meiner PV an einen Dritten liefere, muss ich darauf natürlich nach der Konstruktion des Gesetzes sehr wohl EEG-Umlage zahlen. Also es fängt schon an, wenn ich jetzt ein Einfamilienhaus habe und ich habe ein PV drauf und oben drin habe ich aber noch eine Einliegerwohnung vermietet und versorgt die mit Selbstbezeugung Strom. Dafür müsste ich eigentlich 100% EG-Umlage zahlen. Wenn ich jetzt eine Ladesäule habe, ich lade mein eigenes Fahrzeug, was ich selbst gekauft, vielleicht auch geleast habe, müsste man sich genauer angucken, dann geht das natürlich auch. Dann habe ich einen eigenen Verbrauch und mache es aus der eigenen PV-Anlage, belade ich mein eigenes Fahrzeug. Aber sobald jetzt das Fahrzeug eines Dritten kommt, sei es das Dienstfahrzeug, das als Halter den Arbeitgeber hat, dann lade ich das Fahrzeug eines Dritten. Und es fällt auch nicht mehr unter eine Bagatelle, wenn ich das mich jeden Tag mache, dann muss ich darauf eigentlich EG-Umlage zahlen. Und das wird natürlich vielfach nicht gesehen, wenn man als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sagen wir mal, fröhlich das Fahrzeug zur Verfügung stellt und der das dann fröhlich zu Hause an seiner Wallbox oder was auch immer lädt. Es fällt auch hier bislang niemandem auf und das wird wahrscheinlich auch bewusst nicht verfolgt, weil man sagt, wenn man jetzt da als Behörde draufhauen würde, dann würde man sagen, ach, die machen alle Anreize kaputt und da sehen wir mal wieder, wie umweltfreundlich oder nicht eben die Gesetze sind. Das will man natürlich nicht, aber man muss sich eben bewusst sein als Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass man da so ein kleines Compliance-Problem hat. Das kann man zum Beispiel lösen, indem man jetzt sagt, okay, wir... machen für die Ladesäule einen eigenen Zählpunkt und machen da einen eigenen Stromliefervertrag des Arbeitgebers drauf. Ist natürlich enorm aufwendig. Oder wir grenzen es eben tatsächlich ab mit einem mess- und eichrechtskonformen Zähler und melden das für den Verbraucher eben als Weiterliefermenge, die nicht befreit ist. Dann wäre man eben konform. Beides ist eben mit Aufwand und leider auch Kosten verbunden.

  34. Sebastian:

    Okay, ich glaube, das ist so die Seite von der ganzen Geschichte, die man dann bisher dann doch noch nicht so mitbekommen hat oder nicht so häufig, dass es dann doch ja auch auf Herausforderungen stößt. Also gerade das Beispiel mit der Einliegerwohnung sozusagen, hat jetzt weniger mit E-Mobilität zu tun, aber zeigt dann doch auch mal, was für Fallstricke denn da vorhanden sind. Auch wenn man eigentlich davon ausgeht, okay, es wird im eigenen Haus sozusagen verbraucht, der Strom, aber es ist halt ja eine rechtliche Abgrenzung dann vorhanden sozusagen.

  35. Franziska Lietz:

    Ja, also diese EEG-Umlage-Privilegien, die sind wirklich tatsächlich sehr, sehr tricky. Man glaubt gar nicht, was ich da schon für Konstellationen hatte. Also man stellt sich vor, das Haus wird verkauft, das Ehepaar lässt sich scheiden, einer zieht aus, der andere bleibt drin, es kommt ein Neuer dazu. Und all das hat auch Einfluss auf diese Eigenversorgungsprivilegien. Ich will da jetzt nicht weiter ins Detail gehen, aber das kann tatsächlich sehr, sehr kompliziert werden, wenn man dann mal wirklich genau hinguckt.

  36. Sebastian:

    Das leuchtet ein. Und du gibst dann in deinen beruflichen Alltag aber auch für sowas, ich sage mal, Hilfe dann sozusagen, kommt jetzt natürlich auf die Größe der Dienstwagenflotte dann schlussendlich an. Ich sage mal, wenn es zwei, drei Dienstwagenfahrer sind, kann man da ja noch eher drauf eingehen und kann da vielleicht mal eine Empfehlung geben, wie man das umsetzt sozusagen. Aber wie wird das denn in größeren Unternehmen dann gelöst sozusagen, um da die Fallstricke bestmöglich für den E-Autofahrer dann zu beseitigen?

  37. Franziska Lietz:

    Ja, also da muss ich tatsächlich so ein bisschen mit Ernüchterung antworten. Wie es im Unternehmen selbst gelöst wird, da haben wir immer viel Zeit darauf verwendet. Wie der Privatmann das dann macht, indem er das Fahrzeug lädt, da hatten wir bis jetzt nur punktuell Beratung, weil es natürlich auch tatsächlich das Problem des Mitarbeiters ist. Weil der ja vielleicht eine Nachforderung an EEG-Umlage und Zinsen zahlen muss, wenn er es nicht richtig macht. Das ist dem Unternehmen im Prinzip dann erstmal egal und tatsächlich viele Unternehmen, glaube ich, da noch nicht vertieft beraten lassen oder auch nicht neue Konzepte überlegt, wie man es denn irgendwie hinkriegen könnte, zum Beispiel eben mit eigenen Stromlieferverträgen oder wie man den Mitarbeiter dabei unterstützen kann, das jetzt abzugrenzen, weil das Unternehmen natürlich vielleicht auch sagt, das ist ja sein Privatvergnügen, dass er jetzt auch noch eine PV-Anlage hat und deswegen jetzt größere Probleme. Das stimmt einerseits, aber wenn ich mir das anhöre, würde ich mir da manchmal ein bisschen mehr Unterstützung wünschen, einfach anstatt die Mitarbeiter dann mal machen zu lassen.

  38. Sebastian:

    Definitiv. Also vor allem, ich sage mal, auf der einen Seite will man ihm was Gutes tun oder unterstützt er und dann ist es oder wirkt es zumindest nicht so komplett zu Ende gedacht. Also da wäre es ja dann zumindest folgerichtig zu sagen, hör mal zu, Achtung, es gibt da potenzielle Fallstricke, die du beachten musst oder die aufkommen könnten. Da und da gibt es Beratungsmöglichkeiten sozusagen, weil ich glaube, viele Mitarbeiter haben das dann gar nicht auf dem Schirm, dass da auch so ein Problem in Anführungsstrichen daraus entstehen könnte.

  39. Franziska Lietz:

    Ja, wobei man natürlich da auch nicht nur den Unternehmen die Schuld geben kann, weil es natürlich eine Sache des Gesetzgebers ist, dafür mal klare Verhältnisse zu schaffen. Das eigentlich ja nicht sein kann, dass jetzt jemand, der sich vom Arbeitgeber ein Elektroauto stellen lässt, jetzt mit irgendwelchen rechtlichen Problemen sich abmühen muss. Also da wäre auf jeden Fall wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier Vereinfachungen macht und sagt, okay, Elektromobilität, was weiß ich, da fällt pauschal immer nur so und so viel EEG-Umlage an, egal ob Eigen- oder Drittmenge oder irgendeine Vereinfachung, die es eben auch in solchen Konstellationen, sage ich mal, idiotensicher macht und nicht dazu führt, dass ein Mitarbeiter nur aus diesem Grund sagt, das ist mir zu heikel, mache ich lieber nicht.

  40. Sebastian:

    Ja, ich denke, da hast du vollkommen recht. Das wäre der bessere und wünschenswertere Ansatz, dass man eben sagt, okay, man macht es generell einfacher sozusagen, dass man gar nicht diese Absprungmöglichkeit bietet und sagt, okay, anstatt E-Auto fahre ich jetzt halt doch weiter Verbrenner, weil mit der Tankkarte ist es dann doch einfacher für mich zu handeln sozusagen, als wenn ich mich da jetzt mit beschäftigen muss, wie ich das E-Auto lade und wie dann mit dem eigenen Strom umgegangen werden muss.

  41. Franziska Lietz:

    Genau. Ja, ist aktuell leider noch so, aber... Das kann sich natürlich im Energierecht sehr schnell ändern. Auch das ist etwas Positives, ja. Wie mein früherer Chef immer sagt, das Energierecht ist wie bei Chibu, jede Woche eine neue Welt. Also da dreht sich... Da dreht sich die Uhr einfach ganz, ganz schnell und da werden auch Dinge relativ schnell umgesetzt. Deswegen bin ich ganz hoffnungsvoll, dass da tatsächlich auch noch was passiert, auch wenn jetzt ganz konkrete Sachen noch nicht bekannt sind. Aber das hat auch mit der Wahl und so weiter zu tun, dass jetzt eben gerade die Politik sich ein bisschen mit anderen Sachen beschäftigt.

  42. Sebastian:

    In nachvollziehbarer Weise, klar. Aber das hört sich ja für dich auch gut und spannend an. Also dein Job wird wohl auch nicht so langweilig werden im Alltag, sondern du wirst auch immer wieder was Neues haben, wenn das dann nach deinem früheren Chef geht. Und hast uns dann aber, glaube ich, Stand heute einen ganz guten Abriss davon gegeben, wie der aktuelle Stand ist, wie Recht und Gesetz sich eben auf E-Mobilität auswirken können. Und war für mich jetzt auch mal interessant, da nochmal einen anderen Blick sozusagen auf das Dienstwagenladen oder Laden im Unternehmen zu werfen. Vielen Dank.

  43. Franziska Lietz:

    Ja, vielen Dank ebenfalls.

  44. Sebastian:

    Das war es auch mal wieder mit der aktuellen Folge von elektroautonews.net. Ich hoffe, die Einblicke und Eindrücke, die dir Dr. Franziska Lietz in diesem Gespräch mit mir gegeben hat, auf das Thema Rechtssicherheit bei E-Mobilität, Recht und Gesetz, waren interessant für dich. Ich habe einiges gelernt und mitgenommen und kann das für mich im Alltag sozusagen berücksichtigen oder zumindest auch Freunden und Verwandten dann mit auf den Weg geben, worauf sie denn achten müssen, wenn sie ihr E-Auto daheim an der eigenen Photovoltaikanlage beispielsweise laden. Und ja, welche Fallstricke es denn da gibt. Ich würde mich freuen, wenn du auch nächste Woche wieder einschaltest, wenn dann die kommende Folge des elektronischen News.net Podcasts online geht, wo wir dann nicht so tief in Rechnung gesetzt drin sind, aber auch wieder einiges über das Thema E-Mobilität lernen werden. Versprochen. Mach's gut. Bis dahin. Ciao.