fairnergy: THG-Quote trifft nicht die Falschen, kann es besser machen!

Im Gespräch mit Philip Weykamp, Co-Gründer und CEO von fairnergy

Die THG-Quote für Elektroautos kommt seit Anfang des Jahres im Umfeld der Elektromobilität immer wieder zur Sprache. Zuletzt auch als THG-Quote für Wallboxen, wodurch E-Autofahrer zusätzliche Einnahmen erzielen können. Insofern den alles korrekt abläuft. Und eben darüber habe ich mich mit Philip Weykamp, Co-Gründer und CEO von fairnergy, im Elektroauto-News.net Podcast ausgetauscht.

fairnergy agiert am Markt der Treibhausgas-Minderungsquote als Zwischenhändler, zwischen E-Autofahrer und Mineralölunternehmen. Dabei wolle man allerdings seinen Teil zur Energiewende beitragen. Und einen nachhaltigen Impact/ Einfluss auf die Energiewende nehmen.

Bei der Treibhausgasminderungsquote handelt es sich um ein Klimaschutzinstrument, welches dazu beitragen soll den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Hierdurch werden etwa etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern.

Jedoch sollte eben dieses ausgeschüttete Geld zurück in den Kreislauf der Energiewende gebracht werden. Schließlich soll die Mineralöl-Industrie durch diese Zahlungen den Wandel zur Nachhaltigkeit finanzieren.

Ähnliche Gedanken kommen auf, wenn man die THG-Quote für Wallboxen betrachtet. Auch hier trifft es mit den Mineralölkonzerne nicht "die Falschen". Auch, wenn diese im Fall der Beantragung der Quote für die private Wallbox eben doch zu unrecht zur Kasse gebeten werden. Denn bei der THG-Quote für E-Autos, als auch für private Wallboxen - wie es aktuell ausgelegt wird - wird ein und dasselbe abgerechnet.

Denn, dass was wir als Quote für Wallbox kennen, ist im privaten Bereich die Prämie für E-Autos. Denn um es sich hier einfach zu machen und auf privater Ebene nicht ewig hin und her zurechnen hat die Bundesnetzagentur angenommen, dass 80% des Ladens an heimischer Ladestation (2.000 kWh/ Jahr / ~ 12.000 km) für das eigene E-Auto genutzt werden. Dies hat man entsprechend umgerechnet und landet bei den aktuellen Quoten der Treibhausgasminderung-Vermarktung. Somit wäre eine Wallbox-Auszahlung für Privatpersonen doppelt gemoppelt. Philip führt dies im Gespräch ausführlicher aus und arbeitet entsprechende Unterschiede heraus.

Hier muss es gelingen eine saubere Trennung zwischen Öffentlichem und Privatem Laden zu schaffen. Einen Ansatz hierfür bietet fairnergy selbst, welches mit ihrem Wallbox-Sharing-Angebot (Beta-Phase), klar aufzuzeigen vermögen, welcher Anteil von Strom nun öffentlich oder privat verwendet wurde. Eine Lösung, welche man so auch der Bundesnetzagentur zur Verfügung stellen würde, um so eine möglichst breite Masse an E-Autofahrer:innen zu erreichen.

Im Detail bin ich jedoch der Falsche, um dies ausführlich auszuführen. Daher ist es spätestens jetzt Zeit für den Einsatz von Philip, welcher dir das ganze Thema näher bringen kann. Viel Spaß damit.

Shownotes:

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Transcript

  1. Intro:

    Elektroauto News. Der Podcast rund um das Thema Elektromobilität. Mit aktuellen Entwicklungen, Diskussionen, Interviews und vielem mehr.

  2. Sebastian:

    Servus und herzlich willkommen bei einer neuen Folge des Elektroautonews.net Podcast. Ich bin Sebastian und freue mich, dass du diese Woche wieder eingeschaltet hast, wenn wir uns mit Themen aus der Welt der E-Mobilität beschäftigen. Wie du es gewohnt bist, bin ich nicht alleine unterwegs und habe mir diese Woche Philip Weykamp eingeladen, der für das Unternehmen fairnergy tätig ist oder einer der zwei Gründer ist und die haben sich der THG-Quote für E-Autos verschrieben. Das war zum einen das Thema, was wir besprochen hatten, wie sich das Ganze entwickelt hat, wo es herkommt und was die Hintergründe sind. Es sind dann aber auch relativ schnell auf die THG-Quote für Ladestationen, für Wallboxen zu sprechen gekommen. Wohlgemerkt auf öffentliche Ladestationen und Wallboxen, wo der Unterschied eben auch liegt zur Förderung von privaten Wallboxen, die ja jetzt auch im Rahmen der THG-Quotenvermarktung aufkam. Warum hier scharf abgegrenzt werden muss, Und ja, wieso es eigentlich doppelt gemoppelt wäre, wenn man dann einerseits die THG-Quote für das E-Auto bezahlt, als auch für die Wallbox. Nichtsdestotrotz hat fairnergy eine Lösung am Start, wie das dann sauber umgesetzt werden könnte sozusagen. Hat sich da auch relativ offen in Richtung Bundesnetzagentur geäußert, dass da Tür und Tor offen steht, wenn man dann zusammenarbeiten wolle. Ich denke, da haben wir eine ganz interessante Folge zusammengebracht. Von daher geht es jetzt direkt rein ins Gespräch mit Philipp von fairnergy. Viel Spaß bei der aktuellen Folge. Servus Philipp, vielen Dank, dass du dir heute die Zeit nimmst, dass wir uns ein wenig über fairnergy und euer Angebot im Markt der THG-Quote austauschen können. Im Speziellen wollen wir heute über die THG-Quote für Wallboxen sprechen. die doch in den vergangenen Wochen in den Medien ja schon für Aufruhr gesorgt hat. Bevor wir da allerdings drauf eingehen, stell dich gerne selbst vor und dann im Nachgang kannst du ein paar Worte über fairnergy, also das Unternehmen, für das du tätig bist, beziehungsweise wo du auch gegründet hast, verlieren.

  3. Philip Weykamp:

    Ja, vielen Dank, lieber Sebastian. Zunächst mal vielen Dank für die Einladung, heute hier zu sein. Wie gesagt, mein Name ist Philipp. Ich bin einer der beiden Gründer von fairnergy und auch unserer B2B-Marke Greentracks. Wir haben unser Unternehmen bereits 2019 an den Start gebracht. Wir waren damals tatsächlich das erste Unternehmen, was die THG-Quote basierend auf der Elektromobilität angeboten hat. Wir haben dann zum Start der, ich sag mal, auch viel diskutierten THG-Quote für Elektrofahrzeuge, die ja seit dem 1. Januar 2022 stattfinden. möglich ist, unsere Marke fairnergy gegründet. Das ist so ein bisschen unsere fahrzeugbezogene Marke, unsere Endkundenmarke. Und genau, wir sind als Unternehmen gegründet, wie ich schon gesagt habe, also Ende 2019, als reines Impact-Unternehmen gegründet. Das heißt für uns, wir sind zwar ein Unternehmen, wir wollen unsere Mitarbeitenden ordentlich bezahlen, aber Genauso wichtig wie ein erfolgreiches Unternehmen zu sein, ist es für uns eben, dass wir sogenannten Impact erzielen. Das heißt, wir haben eine Vision und das ist das SDG7 der Vereinten Nationen, also erneuerbare, moderne Energie für alle Menschen. Und das ist das, wo wir mit allen Produkten, die wir haben, eben auch fairnergy, versuchen darauf hinzuarbeiten.

  4. Sebastian:

    Spannend. Also euch geht es da nicht nur um die reine Quotenvermarktung und Margen abgreifen sozusagen, sondern ihr wollt auch tatsächlich Nachhaltigkeit in die Welt hineinbringen.

  5. Philip Weykamp:

    Genau, das war tatsächlich für uns zum Start des Unternehmens ein sehr, sehr wichtiger Punkt. Wir haben eben die THG-Quote sehr genau analysiert und haben uns im Hinblick vom Impact der THG-Quote Gefragt, ist das eigentlich Greenwashing, ja oder nein? Wir sind dann letztlich zu dem Entschluss gekommen, das ist kein Greenwashing, wenn man es richtig macht. Und dann haben wir uns vorgenommen, okay, lass uns die THG-Quote richtig machen, sodass es eben kein Greenwashing ist.

  6. Sebastian:

    bevor wir da jetzt auf Marktbegleiter oder bevor wir überhaupt uns mit Marktbegleitern beschäftigen, führe uns doch mal aus, wie fairnergy eure Marke für die Endkunden dann eben die THG-Quote richtig umsetzt, um da eben auch die Nachhaltigkeit zu übermitteln, zu vermitteln, damit man das auch nutzen kann.

  7. Philip Weykamp:

    Genau, in dem Punkt ist es, glaube ich, ganz wichtig, sich vor Augen zu führen, wofür die THG-Quote eigentlich geschaffen wurde. Was ist der Sinn hinter der THG-Quote? Und der Sinn hinter der THG-Quote ist es zu sagen... Man nimmt Geld aus der Mineralölindustrie und fördert damit den Ausbau eines Verkehrs auf Basis von erneuerbaren Energien. Das heißt, man möchte mit dieser THG-Quote es schaffen, dass Geld weggenommen wird von den fossilen Kraftstoffen und dieses Geld aus den fossilen Kraftstoffen reinvestiert wird in erneuerbare Kraftstoffe. Das ist zum Start so einer THG-Quote, beziehungsweise wenn man ein Angebot dafür umsetzt, ganz wichtig, sich auch vor Augen zu führen. Denn das ändert dann, was man vielleicht anbietet. Wir haben uns deswegen bei Fenergy ganz, ganz früh dazu entschieden, neben der eigentlichen Auszahlung der THG-Quote für die Endkundinnen auch anzubieten, dass das Geld direkt reinvestiert oder gespendet werden kann im Sinne eben der Energiewende. Also genau so in dem Sinne, wie die THG-Quote eigentlich gemeint ist. Jetzt ist es natürlich so, wir leben gerade in unsicheren Zeiten auch, deswegen wird sich sicherlich auch jeder Immobilist denken, dass man das Geld auf dem Konto gut gebrauchen kann. Wir wollen das aber belohnen und sagen, die THG-Quote selber ist dafür gemacht, dass man die Energiewende und die erneuerbaren Energien im Verkehr damit fördert. Und deswegen legen wir eben zum Beispiel für jede Nutzerin, die sich bei uns entscheidet, das Geld in die Energiewende zu investieren, legen wir nochmal 50% obendrauf. Das heißt, theoretisch sind bei uns bis zu 450 Euro Impact möglich. Und so, sagen wir, ist die THG-Quote eigentlich auch gedacht gewesen, um eben dafür zu sorgen, dass wir dauerhaft wegkommen von fossilen Energien. Und das Schöne dabei ist eigentlich, dass wir uns dabei aus den fossilen Energien selber finanzieren.

  8. Sebastian:

    Ja, das macht das Ganze, denke ich, auch ziemlich attraktiv, damit der Antrieb für den Wandel, also der Beschleuniger für den Wandel, dann tatsächlich aus der fossilen Energie kommt. Ihr nutzt das ja ganz gut, wenn du jetzt sagst, ihr könnt da die 455 Euro insgesamt als Impact-Bonus sozusagen reinvestieren in entsprechende Maßnahmen. dass ihr da wahrscheinlich relativ Null auf Null für euer Geschäft durchgeht, wenn ich da jetzt mal... gültige oder im Moment ja durchgesetzte Bonuszahlungen durchgehen für die THG-Quote.

  9. Philip Weykamp:

    Ja, das ist natürlich, genau, das ist ein sehr, sehr guter Punkt. Also es sind 450 Euro der, ich sag mal, maximale Impact und das ist wesentlich mehr als aktuell ein Fahrzeug wert ist. Wir sagen aber, wir wollen das belohnen und wir sehen das deswegen so, dass wir jeden E-Mobilist oder jede E-Mobilistin, die bereit ist zu sagen, ich verzichte auf das Bargeld auf meinem Konto und lege das dafür an in die erneuerbaren Energien, so weit unterstützen und fordern möchten, dass wir da auch durchaus dann Verlust mitmachen. Das ist eingerechnet. Andererseits muss man natürlich auch sagen, wir haben natürlich auch andere Kunden, oder Kundinnen, die sich vielleicht 300 Euro auszahlen lassen. In dem Falle legen wir natürlich keine Spende obendrauf. So gleicht sich das Ganze dann im Endeffekt aus unserer Sicht aus. Wir haben aber damit sichergestellt, dass diese THG-Quote durchaus einen maximalen Impact auch haben kann.

  10. Sebastian:

    Ja, sehr spannend. Ich denke gerade diese Querfinanzierung sozusagen ist ja dann auch für euch ein gangbarer Weg. Ihr könnt zum einen euer Ziel verfolgen, zum anderen könnt ihr halt eben auch den Kunden, Kundin bedienen. die ja vielleicht im Moment das Geld auch eher im eigenen Geldbeutel gebrauchen können und dann vielleicht im Folgejahr dann sagen können, dann machen wir da einen Impact oder machen da was Positives mit der THG-Quote. Jetzt wollen wir aber vielleicht da den Bogen spannen zu der THG-Quote für Wallboxen. Die gibt es ja auch noch. War meines Wissens nach oder auch wahrscheinlich der ganzen E-Mobilisten nach eher für die öffentliche Ladeinfrastruktur gedacht. die genutzt werden kann. Jetzt ist das ein wenig geschiftet, dass auch Privatpersonen sozusagen die THG-Quote für Wallboxen beantragen können, konnten. Bundesnetzagentur hat da mittlerweile auch eine Meldung dazu herausgegeben. Vielleicht magst du uns da auch mal ein wenig abholen.

  11. Philip Weykamp:

    Genau. Ganz kurz einen Satz noch. Du hast nämlich einen sehr, sehr wichtigen Satz gesagt. Du hast gesagt, jeder kann das für sich selber entscheiden oder jede. Und das ist eben für uns ganz wichtig. Wenn in diesem Jahr jemand sagt, naja, ich brauche einfach das Geld und ich muss das oder möchte das gerne für mich haben. Ich brauche das jetzt gerade auf meinem Konto, kann man natürlich sich das immer auszahlen lassen. Aber genau so funktioniert dann so ein Community-Prinzip eben, dass man sagt, andere, die das Geld vielleicht nicht brauchen, die sagen, naja, ich verzichte drauf und Wir schaffen dann so gemeinsam eben den maximalen Impact, der möglich ist. Zur THG-Quote für die private Wallbox. Das wurde ja sehr, sehr stark diskutiert. Auch da muss man sich ein bisschen vor Augen führen, wie das System THG-Quote eigentlich schon seit 2019 für die Elektromobilität funktioniert. Denn seit dem Jahr 2019 und seitdem bieten wir das Ganze auch über Greentracks ja an, können öffentliche Ladesäulen an der THG-Quote partizipieren. Was eine öffentliche Ladesäule eben ist, ist hinreichend genau ungenau in der Ladesäulenverordnung festgelegt. Das kannst du mit einem gewissen Spielraum so auslegen, wie es dir gerade eben passt, wenn man ehrlich ist. Und der Gesetzgeber unterscheidet aber grundsätzlich nicht zwischen den Ladetypen. Also der Gesetzgeber sagt... Jedes Elektrofahrzeug wird geladen und bringt somit erneuerbare Energien, also Strom, in den Verkehr. Man sagt an öffentlichen Ladestationen, die unterliegen dem Eichrecht, es gibt Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung, kann man genau feststellen, wie viel öffentlich abgegeben wurde. Man kann aber nicht genau feststellen, an welches Fahrzeug das war. Für Privatpersonen, für private Wallboxen möchte man aber nicht annehmen, dass man die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllt. Und man hat sich deswegen als Gesetzgeber dazu entschieden, ein Fahrzeug mit einer Pauschale zu bewerten. Das heißt, man bewertet, wie viel Kilometer fährt ein Fahrzeug eigentlich im Jahr im Schnitt, ein Elektrofahrzeug, und sagt dann, wie viel Prozent dieser Kilometer werden eigentlich an der heimischen Wallbox geladen. Der Gesetzgeber hat das festgelegt auf 80 Prozent, sagt also, 80 Prozent der Zeit lade ich als Elektromobilist bei mir zu Hause. Und diese 80% geladene Energie entsprechen aktuell eben 2000 Kilowattstunden im Jahr. Da kommt man so, ja, das ist je nach Fahrweise und E-Fahrzeug natürlich unterschiedlich, aber da kommt man so um die 12.000 Kilometer weit. Das ist die Intention des Gesetzgebers hier. Das heißt, ich habe den privaten Bereich, meine private Wallbox, unabhängig davon, ob ich die nutze oder nicht. Und für mein privates Fahrzeug bekomme ich 2000 Kilowattstunden, gut geschrieben. Und dann gibt es den öffentlichen Bereich, wo eben trennscharf abgerechnet wird, okay, wie viel ist öffentlich in Verkehr eingebracht worden. Das ist die aktuelle Situation. Was jetzt geschehen ist im Markt und das ist das, was man sich so ein bisschen vor Augen führen muss, ist, dass man eben die Lücken in der Ladesäulenverordnung bzw. auch die Lücken in der Verordnung zur THG-Quote ausgenutzt hat oder dass man die genutzt hat und eben private, nicht öffentliche Wallboxen als öffentliche Wallboxen deklariert hat. Das funktioniert eigentlich nach Ladesäulenverordnung nicht und hat dann ja auch dazu geführt, dass die Bundesnetzagentur relativ schnell da versucht hat, den Riegel vorzuschieben und gesagt hat, bitte nicht registrieren, wenn die Ladestation in der Garage angebracht ist oder sonst irgendwie. Das ist aus unserer Sicht auch vollkommen richtig, das so zu tun. Durchaus stark zu differenzieren zwischen den privaten Ladevorgängen und den externen Ladevorgängen. Das heißt, zu sagen, wenn ich an meiner Wallbox bei mir zu Hause, nur mein privates Elektrofahrzeug lade, dann bekomme ich dafür die THG-Quote und zwar in Form von 2000 Kilowattstunden Pauschale jährlich, die dann eben dazu führt, zum Beispiel bei uns, dass man sich zwischen 300 und 450 Euro auszahlen lassen kann.

  12. Sebastian:

    Ja, vielen Dank, dass du das mal so weit ausgeführt hast. Ich glaube, das war das, was vielen auch noch nicht so bekannt ist, dass die THG-Quote für das Auto dann demnach, die wir ja sozusagen schon haben, die wir ja zum ersten Teil unseres Gesprächs abgefrühstückt haben, Ja, dann quasi der private Gegenpart zu der öffentlichen Förderung der Ladeinfrastruktur ist. Ich glaube, das ist der wichtige Punkt, weil wenn jetzt diese private Abrechnung der Wallbox nochmal passiert, würde es ja doppelt gemoppelt passieren. Es wird zweimal Geld fließen für den gleichen Vorgang, der angedacht ist.

  13. Philip Weykamp:

    Genau, tendenziell kann man natürlich sagen, naja, es trifft ja jetzt auch nicht die Falschen. Man kann immer sagen, naja, es fließt mehr Geld von der Mineralölindustrie. Man muss allerdings auch da mit einrechnen, was wir immer sagen, wie die THG-Quote eigentlich gedacht ist, das heißt zur Förderung erneuerbarer Energien. Und man muss sich dann überlegen, fördert man wirklich erneuerbare Energien, indem man seine privaten Mengen doppelt abrechnet? Und dann sagen wir ganz klar, nein, das ist nicht so. Man muss das Ganze aber natürlich trotzdem unter dem Gesichtspunkt eventuell einer Inverkehrbringung erneuerbarer Energien betrachten. Dann nämlich, wenn man seine Wallbox anderen zur Verfügung stellt. Das heißt, ich kann ja durchaus meine private Wallbox nehmen und kann andere daran laden lassen. Das ist ja im Grunde genommen öffentliches Laden. Zumindest dann, wenn ich zum Beispiel in meiner Nachbarschaft sage, jeder meiner Nachbarn kann meine Wallbox nutzen. Und das ist ja wiederum ein sehr, sehr positiver Gedanke, den es eigentlich gilt zu fördern. Denn wir alle gewinnen nichts, wenn wir, jetzt nehmen wir mal an, wir haben natürlich irgendwann eine sehr, sehr hohe Marktdurchdringung der Elektrofahrzeuge. Das wird kommen. Irgendwann werden die auch wieder lieferbar sein. Und dann haben wir auch nicht so viel gewonnen, wenn jeder seine eigene Wallbox bei sich hängen hat. Sondern es kann ja durchaus auch sein, dass man sagt, du wirst es aus der Erfahrung wissen, man lädt sein Auto nicht jeden Abend, ich lade meinen vielleicht einmal die Woche. Die restlichen sechs Tage hängt meine Wallbox bei mir in meiner Einfahrt und kann eigentlich von jedem anderen auch oder jeder anderen auch genutzt werden, um das Auto zu laden. Und das könnte in der Einfahrt oder in der zugänglichen Garage dann sehr, sehr einfach passieren. Aktuell scheitert das Ganze natürlich daran, dass ich entweder die Möglichkeit habe, den Strom zu verschenken, was ich machen könnte, aber nicht lange, oder ich habe keine wirkliche Möglichkeit, meine Wallbox eben freizugeben. Und daran, das ist das, was wir als fairnergy sehen und daran arbeiten wir schon länger, dass wir ein sogenanntes echtes Wallbox-Sharing anbieten können. Das heißt, dass sich unsere Kunden oder unsere Kundinnen für das fairnergy Wallbox-Sharing registrieren können, können dann ihre Wallbox wirklich zugänglich machen und können darüber, das heißt Dritte, können dann tatsächlich dort laden und das entspricht dann eigentlich öffentlichem Laden. Das Ganze entspricht dann auch öffentlichem Laden, wenn das Ganze abgerechnet wird. Das heißt, wir haben ein Produkt entwickelt, mit dem man das Laden auch direkt abrechnen kann. Man erhält sozusagen seinen Strom auch vergütet und genau so ist es dann aber auch möglich für uns nachzuvollziehen, wann lädt man privat und wann wird an der eigenen Wallbox öffentlich geladen. Und das ist das, was wir fördern wollen und wir sagen dann, für eine öffentliche Nutzung der privaten Wallbox, wenn die nachweislich öffentlich ist, können wir guten Gewissens auch die THG-Quote in Anspruch nehmen. Und genau so ist ja auch die Aussage der Bundesnetzagentur zu werten. Bezüglich der Ladesäulenverordnung bzw. bezüglich der Nutzbarkeit privater Wallboxen für die TRG-Quote.

  14. Sebastian:

    Das heißt, im Umkehrschluss legt ihr jetzt ja die Basis dafür, mit eurem echten Wallbox-Sharing dafür auch gegenüber der Bundesnetzagentur nachzuweisen. Hört zu, da wurde tatsächlich öffentliche Ladeleistung erbracht. die abgerechnet wurde und demnach auch qualifiziert ist für die THG-Quote, wie sie eben auch für öffentliche Ladestationen, Wallboxen angedacht war. Also das wäre ja die Lösung sozusagen des Problems, des Nachweises, dass das alles ordentlich läuft, wenn ich es richtig zusammengefasst habe.

  15. Philip Weykamp:

    Ganz genau. Wir haben tatsächlich ein System entwickelt, das ist jetzt momentan in der Beta-Phase. Und mit diesem System sind wir genau in der Lage nachzuweisen, wir verbinden uns mit der heimischen Wallbox dann, sind dann genau in der Lage nachzuweisen, für diesen Ladevorgang XY wurde Strom öffentlich geladen. Dafür hat man dann auch eine Vergütung bekommen, man kriegt die Kilowattstunden auch erstattet. Und für diese öffentlichen Ladevorgänge kann man sich dann auch die THG-Quote gutschreiben lassen direkt.

  16. Sebastian:

    Wäre es dann aber nicht, also wenn wir das Ganze ganzheitlich betrachten, über den Markt hinweg, wäre es doch die logischste Schlussfolgerung, dass die Bundesnetzagentur selbst so ein Wallbox-Sharing auf den Markt bringt und dann quasi selbst gleich den kompletten Datenüberblick darüber hat. Oder wäre das jetzt, ist wahrscheinlich schwierig in der Umsetzung durch viele Anbindungen und so weiter, aber für mich wäre das so, Ja, am naheliegendsten dann tatsächlich, um auch da eine entsprechende Masse zu erreichen, weil jetzt habt ihr euren Markt dann wieder, Marktbegleiter kommen vielleicht mit einer ähnlichen Lösung auf die Strecke oder habt ihr vor, euer Wallbox-Sharing da auch für verschiedene Anbieter dann zu öffnen?

  17. Philip Weykamp:

    Also unser Wallbox-Sharing ist komplett offen. Das heißt, man kann mit seiner Wallbox auch für Fremde sozusagen gelistet werden. Stichwort Roaming. Das heißt, du kriegst dann einen Roaming-Tarif gut geschrieben und kannst das dann auch für andere Dritte einfach öffnen, die in der App deine Wallbox dann finden. Der gravierende Unterschied ist eben die reine Anrechnung der öffentlichen Mengen. Das heißt, dass man sagt, wir unterscheiden eben ganz genau zwischen eigenen und öffentlichen Mengen, weil wir eigene Mengen nicht doppelt anrechnen wollen, sondern wir rechnen nur an das, was öffentlich geladen wurde. Warum macht die Bundesnetzagentur das nicht selber? Das ist natürlich eine gute Frage, wenn jetzt jemand von der Bundesnetzagentur zuhört. Wir machen das sehr, sehr gerne komplett offen für die Bundesnetzagentur. Das machen wir auch kostenlos, gar kein Problem. Damit hilft man nämlich der Energiewende und der Elektromobilität so sehr. Wenn wir das irgendwie in den Markt bekommen, liebe Bundesnetzagentur, da unterstützen wir sofort. Warum das nicht gemacht wird, Sebastian, das... Da gibt es viele Dinge, die man machen könnte, sollte, die nicht gemacht werden.

  18. Sebastian:

    Das ist ja nicht das einzige Thema. Da gibt es wahrscheinlich genügend Probleme in der Bundesregierung auch zu lösen, die wir angehen könnten. Aber ich glaube, hier bei der Bundesnetzagentur, da haben wir doch den einen oder anderen Kontakt. oder ich zumindest, dem ich den Vorschlag dann auch mal dezent mit dem Podcast hier weiterleiten werde. Wahrscheinlich schon bevor der Podcast online geht. Vielleicht kriegt man da ja wirklich eine Lösung hin, weil ich fände es auch schön, wenn man das Ganze einfach breiter denkt, so wie es dann eben auch angedacht ist und dass wir dann über die Anzahl oder die E-Auto-Fahrer-Fahrerin, die dann am Markt sind, wirklich einen Wandel vollziehen können. Und ich sage mal, wenn ihr da schon eine entsprechende Infrastruktur in der Rückhand habt, die jetzt in der Beta-Phase ist, Wäre ja nichts leichter, als dann wirklich da zusammenzukommen und zu sagen, okay, wir haben eine Lösung aus einer Hand mit euch dann eben zusammen und können den Markt dann auch sinnvoll bedienen und ja auch mit einem Produkt, was für jeden nutzbar ist dann schlussendlich. Und umso mehr da natürlich teilnehmen, umso interessanter wird es ja für die ganzen E-Mobilisten, die unterwegs sind und Ladeinfrastruktur-Thema, da schlägt man ja gleichzeitig auch noch mit, wenn man die ganzen Daten hat. Also sehr, sehr spannend, wie ich finde.

  19. Philip Weykamp:

    Genau, also auch für die Bundesregierung, ja, wir haben ja, was haben wir aktuell, ich glaube so um die 900.000 private Wallboxen im Markt, wenn wir es schaffen, ja, die alle schön öffentlich zugänglich zu machen, ja, dann haben wir auch ganz schnell unsere Ladesäulenziele erreicht, ja. Ich meine, das Thema kennt jeder E-Mobilist. Wenn man jetzt in eine Stadt in Deutschland fährt, wo gerade nicht so viel öffentliche Ladeinfrastruktur ist oder man parkt einfach irgendwo und gerade sind alle Säulen besetzt, das passiert ja auch leider in größeren Städten häufiger, dass die abends insbesondere die öffentlichen Säulen alle besetzt sind, dann ist es natürlich, so ein Wall-Work-Sharing kann da einfach helfen, dass man sich da kurz dranhängt. Und nichtsdestotrotz muss es ja auch immer so sein, dass man das durchaus definieren kann, dass die eigene Wallbox zu gewissen Zeiten nicht zugänglich ist. Und das ist ja auch vollkommen legitim, denn es ist ja meine eigene Wallbox sozusagen. Das heißt, ich muss das auch einschränken können. Was bei unserem System jetzt natürlich ein bisschen anders ist, dass wir nicht dafür sorgen, dass KundInnen vielleicht die Wallbox für 23 Stunden am Tag nicht zugänglich erklären und eine Stunde am Tag zugänglich, denn wir vergüten ja tatsächlich nur die öffentlich geladene Menge. Und so schaffen wir natürlich auch einen Anreiz dafür, dass man sich zum Beispiel, wenn man als Kundin eine neue Wallbox installiert, dass man sich vielleicht Gedanken dazu macht, wo hänge ich die denn eigentlich hin? Macht es Sinn, dass ich die bei mir in die Garage hänge? Oder habe ich vielleicht davor noch eine Einfahrt, in der ich sagen kann, naja, ich hänge die einfach direkt in die Einfahrt. Dann ist die auch tagsüber, wenn ich sowieso nicht da bin, öffentlich zugänglich und ich wohne in einer größeren Stadt, wo Parkraum knapp ist, dann schalte ich doch meine Wallbox frei, kann dann über Tag... Die von der THG-Quote auch direkt profitieren und stellen meinen Parkplatz und meine Wallbox öffentlich zur Verfügung. Das System ist natürlich gesichert, das heißt es kann nicht missbraucht werden, der Zugang erfolgt nur über App. Außerdem ist die Wallbox an sich auch versichert beim Ladevorgang. Das heißt, man hat kein Risiko sozusagen, dass die Wallbox dabei kaputt geht, sondern man hat für jeden Ladevorgang eine eigene Versicherung, die dann greift, sollte irgendetwas mit der Wallbox passieren. Und genau so schaffen wir meiner Meinung nach oder unserer Meinung nach ein System, was dazu Anreiz gibt, die eigene Wallbox wirklich öffentlich zu stellen und nicht einfach nur die THG-Quote mitzunehmen, weil man es gerade kann und eine Gesetzeslücke ausnutzen kann, sondern tatsächlich die eigene Wallbox zu teilen mit anderen.

  20. Sebastian:

    Ja, sehr, sehr spannender Ansatz und auch gut oder sehr durchdacht natürlich von eurer Seite aus, muss ich sagen, so wie du es jetzt eben auch erläutert hast. Von daher sind wir jetzt einfach mal gespannt, wie ihr dann damit durchstartet, ob ihr da hoffentlich was bewegen könnt in die positive Richtung. Vielleicht auch wirklich mit der Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur schauen wir mal, wo der Podcast so hinführt oder das Gespräch. Und von meiner Seite aus vielen Dank für die Einblicke, Philipp, für die Erläuterung der THG-Quote sowohl auf E-Auto-Basis, die ja doch irgendwo das gleiche ist wie die Wallbox im privaten Bereich, wie wir jetzt gehört haben. Und ich würde mich freuen, wenn wir uns dazu einfach nochmal austauschen, wenn sich dann doch noch ein paar Dinge am Markt bewegt haben.

  21. Philip Weykamp:

    Ja, vielen Dank auch dir für die Einladung. Thema ist natürlich sehr, sehr komplex auch tatsächlich. Da freue ich mich immer, wenn ich das so ein bisschen auch erklären kann, weil es einfach nicht in 20 Sekunden eben erklärt ist. Ganz so einfach, wie häufig es dargestellt ist, ist es eben nicht.

  22. Sebastian:

    Ist ja meistens so, aber können wir beim nächsten Mal, wenn da noch Fragen aufkommen, die auch gerne dann angehen und konkret beantworten. Von daher vielen Dank für deine Zeit. Bis demnächst.

  23. Philip Weykamp:

    Vielen Dank. Bis dann.

  24. Sebastian:

    Das war sie also auch mal wieder, die aktuelle Folge des Elektronik-News.net-Podcasts. Ich bin mir sicher, du konntest einiges Interessantes mitnehmen aus dieser Folge, insbesondere eben über die THG-Quote für E-Autos und Wallboxen. Wir sind gespannt, ob die Bundesnetzagentur auch zugehört hat und vielleicht auf das Angebot von fairnergy eingeht, deren Wallbox-Sharing zu verwenden, um dann wenig mehr Transparenz in den Markt zu bekommen. Dir vielen Dank fürs Zuhören. Ich freue mich, wenn du kommende Woche wieder zuschaltest, wenn die nächste Folge unseres E-Mobilitäts-Podcasts online geht. Mach's gut. Bis dahin. Ciao.